Arbeitsverträge und Vergütungsmodelle brauchen eine belastbare Grundlage.
Die Prüfung umfasst unter anderem Geschäftsführeranstellungsverträge, leitende Angestellte, Zielvereinbarungen, Bonuszahlungen, Urlaub, Urlaubsabgeltung und Arbeitsschutz.
Für Arbeitgeber, Geschäftsführung und HR
Rechtsanwältin Felicitas Kneip begleitet mittelständige Unternehmen, größere Arbeitgeber, Geschäftsführungen und Personalverantwortliche bei Kündigungen, Restrukturierungen, Vertragsgestaltung und laufenden arbeitsrechtlichen Fragen. Langjährige Erfahrung und regelmäßige Fortbildung bilden die Grundlage für belastbare Entscheidungen.
Kommt Ihnen das bekannt vor?
Arbeitsrechtliche Risiken stecken häufig in alltäglichen Abläufen. Die Beratung setzt dort an, wo eine konkrete Entscheidung ansteht.
Die Prüfung umfasst unter anderem Geschäftsführeranstellungsverträge, leitende Angestellte, Zielvereinbarungen, Bonuszahlungen, Urlaub, Urlaubsabgeltung und Arbeitsschutz.
Kündigungsgrund, Auswahlentscheidung, Dokumentation, Betriebsratsanhörung und Prozessrisiken werden vor Ausspruch der Kündigung zusammengeführt.
Bei Arbeitsunfähigkeit, Verdacht auf Arbeitszeitbetrug, Elternzeit, Mutterschutz oder Beschäftigungsverbot sowie beim besonderen Kündigungsschutz schwerbehinderter und ihnen gleichgestellter Menschen kommt es auf Dokumentation, Fristen und den richtigen Ablauf an.
Die gesetzlichen Pflichten zur Erfassung der Arbeitszeit, geeignete Abläufe sowie Datenschutz und Beteiligungsrechte werden geprüft und auf Ihre betrieblichen Anforderungen abgestimmt.
Ein Auskunftsverlangen nach Art. 15 DSGVO hat eine kurze Bearbeitungsfrist. Bei freien Mitarbeitern können Statusfragen und Scheinselbstständigkeit erhebliche rückwirkende Folgen haben.
Nachvertragliche Wettbewerbsverbote, Karenzentschädigung sowie Aufhebungs- und Abwicklungsvereinbarungen werden rechtlich und wirtschaftlich aufeinander abgestimmt.
Beteiligungsrechte, Kommunikation und Zeitplan werden früh geklärt, damit eine Maßnahme nicht an vermeidbaren Verfahrensfehlern scheitert.
Je nach Bedarf kommt eine Monatspauschale, eine Honorarvereinbarung auf Stundenbasis (Abrechnung nach Zeit im 5-Minuten-Takt) oder ein sonstiges individuelles Vergütungsangebot in Betracht.
So geht es weiter
Im Erstgespräch klären wir den aktuellen Bedarf, die wirtschaftlichen Zusammenhänge und die Entscheidung, die vorbereitet werden muss.
Sie erhalten einen Vorschlag für Einzelberatung, Mandatsbegleitung oder laufende Betreuung.
Entscheidungen, Dokumente und Kommunikation werden verlässlich begleitet; bei angrenzenden Fragen kann das fachübergreifende Netzwerk einbezogen werden.
Der Rechtsblog · von Rechtsanwältin Felicitas Kneip
Kontakt zur Kanzlei
Sie können die Kanzlei direkt anrufen oder Ihr Anliegen schriftlich schildern. Beide Wege führen zu einer persönlichen ersten Einschätzung.
Direkter Kontakt
Wenn Sie Ihr Anliegen lieber persönlich besprechen möchten, erreichen Sie die Kanzlei unter der Festnetz- oder Mobilnummer. Halten Sie bei fristgebundenen Fragen das betreffende Schreiben und dessen Zugangsdatum bereit.
Telefonische und schriftliche Anfragen werden persönlich eingeordnet.