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Für Arbeitgeber, Geschäftsführung und HR

Arbeitgebervertretung braucht Klarheit, bevor Entscheidungen fallen.

Rechtsanwältin Felicitas Kneip begleitet mittelständige Unternehmen, größere Arbeitgeber, Geschäftsführungen und Personalverantwortliche bei Kündigungen, Restrukturierungen, Vertragsgestaltung und laufenden arbeitsrechtlichen Fragen. Langjährige Erfahrung und regelmäßige Fortbildung bilden die Grundlage für belastbare Entscheidungen.

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Kommt Ihnen das bekannt vor?

Sie möchten rechtlich sicher handeln und Ihre Position konsequent vertreten.

Arbeitsrechtliche Risiken stecken häufig in alltäglichen Abläufen. Die Beratung setzt dort an, wo eine konkrete Entscheidung ansteht.

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Arbeitsverträge und Vergütungsmodelle brauchen eine belastbare Grundlage.

Die Prüfung umfasst unter anderem Geschäftsführeranstellungsverträge, leitende Angestellte, Zielvereinbarungen, Bonuszahlungen, Urlaub, Urlaubsabgeltung und Arbeitsschutz.

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Eine Kündigung oder Restrukturierung steht bevor.

Kündigungsgrund, Auswahlentscheidung, Dokumentation, Betriebsratsanhörung und Prozessrisiken werden vor Ausspruch der Kündigung zusammengeführt.

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Eine Personalmaßnahme ist heikel.

Bei Arbeitsunfähigkeit, Verdacht auf Arbeitszeitbetrug, Elternzeit, Mutterschutz oder Beschäftigungsverbot sowie beim besonderen Kündigungsschutz schwerbehinderter und ihnen gleichgestellter Menschen kommt es auf Dokumentation, Fristen und den richtigen Ablauf an.

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Arbeitszeiterfassung braucht einen verlässlichen Rahmen.

Die gesetzlichen Pflichten zur Erfassung der Arbeitszeit, geeignete Abläufe sowie Datenschutz und Beteiligungsrechte werden geprüft und auf Ihre betrieblichen Anforderungen abgestimmt.

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Datenschutz oder Statusfragen werden akut.

Ein Auskunftsverlangen nach Art. 15 DSGVO hat eine kurze Bearbeitungsfrist. Bei freien Mitarbeitern können Statusfragen und Scheinselbstständigkeit erhebliche rückwirkende Folgen haben.

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Wettbewerbsverbote oder Trennungsvereinbarungen sollen tragen.

Nachvertragliche Wettbewerbsverbote, Karenzentschädigung sowie Aufhebungs- und Abwicklungsvereinbarungen werden rechtlich und wirtschaftlich aufeinander abgestimmt.

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Betriebsrat, Personalrat oder Schwerbehindertenvertretung sind einzubeziehen.

Beteiligungsrechte, Kommunikation und Zeitplan werden früh geklärt, damit eine Maßnahme nicht an vermeidbaren Verfahrensfehlern scheitert.

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Sie wünschen eine verlässliche Dauerbetreuung.

Je nach Bedarf kommt eine Monatspauschale, eine Honorarvereinbarung auf Stundenbasis (Abrechnung nach Zeit im 5-Minuten-Takt) oder ein sonstiges individuelles Vergütungsangebot in Betracht.

So geht es weiter

Ein klarer Weg vom ersten Kontakt bis zur Lösung.

  1. 01

    Im Erstgespräch klären wir den aktuellen Bedarf, die wirtschaftlichen Zusammenhänge und die Entscheidung, die vorbereitet werden muss.

  2. 02

    Sie erhalten einen Vorschlag für Einzelberatung, Mandatsbegleitung oder laufende Betreuung.

  3. 03

    Entscheidungen, Dokumente und Kommunikation werden verlässlich begleitet; bei angrenzenden Fragen kann das fachübergreifende Netzwerk einbezogen werden.

Der Rechtsblog · von Rechtsanwältin Felicitas Kneip

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