Bonus und Zielvereinbarung sollen motivieren, nicht überraschen.
Unklare Formulierungen können aus einer vorgesehenen Chance einen einklagbaren Anspruch machen. Ziele, Voraussetzungen und Fristen werden deshalb zusammen gedacht.
Für Startups und neue Unternehmen
Noch vor den ersten Einstellungen oder einer Finanzierungsrunde sollen belastbare Arbeitsverträge zur Hand sein und nicht aus Vorlagen zusammengesetzt werden. Bestehende Arbeitsverhältnisse sollten regelmäßig auf Aktualität zur Rechtsprechung und Gesetzgebung geprüft werden. Rechtsanwältin Felicitas Kneip entwickelt eine klare Grundlage, die zu Rollen, Vergütung und Wachstumsphase passt.
Kommt Ihnen das bekannt vor?
Ein guter Vertrag bildet nicht nur den heutigen Stand ab. Er schafft verständliche Regeln für die nächsten Einstellungen und vermeidet unnötige Einzelfalllösungen.
Unklare Formulierungen können aus einer vorgesehenen Chance einen einklagbaren Anspruch machen. Ziele, Voraussetzungen und Fristen werden deshalb zusammen gedacht.
Ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot braucht eine sorgfältige Ausgestaltung. Reichweite, Dauer und Karenzentschädigung müssen zueinander passen.
Gesetzlicher und zusätzlicher Urlaub, Urlaubsabgeltung, Verfallsfristen, Befristungsform, Arbeitsort und Arbeitsschutz werden verständlich und belastbar geregelt.
Geschäftsführeranstellungsverträge, leitende Funktionen und freie Mitarbeit werden nicht in ein unpassendes Standardmuster gedrängt, sondern nach Rolle und Status gestaltet.
Mit steigender Mitarbeiterzahl verändern sich rechtliche Rahmenbedingungen, etwa beim Kündigungsschutz. Der Vertrag und die Prozesse sollten darauf vorbereitet sein.
Formulierungen wie „junges Team“ oder Altersangaben können AGG-Risiken schaffen. Ausschreibung und Auswahlprozess werden rechtlich sauber vorbereitet.
So geht es weiter
In einem kurzen Erstgespräch klären wir Teamgröße, Rollen, Vergütungsmodell und die nächsten Einstellungen.
Sie erhalten einen individuellen Vorschlag für Vertragspaket und Zusatzvereinbarungen, passend zu Umfang und rechtlicher Tragweite.
Nach der Abstimmung werden die Unterlagen umgesetzt und verständlich für die praktische Nutzung erläutert.
Der Rechtsblog · von Rechtsanwältin Felicitas Kneip
Kontakt zur Kanzlei
Sie können die Kanzlei direkt anrufen oder Ihr Anliegen schriftlich schildern. Beide Wege führen zu einer persönlichen ersten Einschätzung.
Direkter Kontakt
Wenn Sie Ihr Anliegen lieber persönlich besprechen möchten, erreichen Sie die Kanzlei unter der Festnetz- oder Mobilnummer. Halten Sie bei fristgebundenen Fragen das betreffende Schreiben und dessen Zugangsdatum bereit.
Telefonische und schriftliche Anfragen werden persönlich eingeordnet.