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Für Arbeitnehmer

Handeln, bevor Fristen entscheiden.

Bei Kündigungen und Kündigungsschutzklagen ist eine frühe, strukturierte Prüfung entscheidend. Rechtsanwältin Felicitas Kneip betrachtet dabei nicht nur das einzelne Schreiben, sondern auch Position, Vergütung, persönliche Folgen und das sinnvolle Verhandlungsziel.

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Kommt Ihnen das bekannt vor?

Ihr Arbeitsverhältnis ist plötzlich nicht mehr sicher.

Die Beratung richtet sich besonders an Fach- und Führungskräfte, leitende Angestellte und Arbeitnehmer, deren berufliche oder wirtschaftliche Situation eine sorgfältige Gesamtstrategie verlangt.

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Die Kündigung ist gerade angekommen.

Notieren Sie, wann und wie Sie die Kündigung erhalten haben. Für eine Kündigungsschutzklage gilt regelmäßig eine Frist von drei Wochen ab Zugang. Lassen Sie das Schreiben sofort auch auf formelle Wirksamkeit prüfen: Eine fehlende eigenhändige Unterschrift kann die Schriftform verletzen. Davon zu unterscheiden ist die Zurückweisung nach § 174 BGB bei fehlender Originalvollmacht eines Vertreters, sofern dessen Bevollmächtigung nicht bereits bekannt gemacht wurde. Diese muss unverzüglich erfolgen. Etwa fünf Tage sind nur eine vorsichtige Orientierung, keine gesetzliche Frist; ohne besondere Umstände ist eine Zurückweisung nach mehr als einer Woche regelmäßig zu spät.

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Ein Aufhebungs- oder Abwicklungsvertrag liegt vor.

Abfindung, Freistellung, Zeugnis, Bonus, Wettbewerbsverbot, Karenzentschädigung und mögliche Folgen für das Arbeitslosengeld sollten vor einer Unterschrift gemeinsam geprüft werden.

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Arbeitsvertrag oder Vergütung brauchen eine genaue Prüfung.

Bei Arbeitsverträgen, Zielvereinbarungen, Bonuszahlungen und Geschäftsführeranstellungsverträgen kommt es auf Wortlaut, tatsächliche Handhabung und wirtschaftliche Tragweite an.

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Elternzeit, Mutterschutz oder Arbeitsschutz verändern die Lage.

Besonderer Kündigungsschutz, Urlaubsansprüche und Urlaubsabgeltung können die Handlungsoptionen maßgeblich beeinflussen.

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Ihre Stellung im Unternehmen ist rechtlich besonders.

Für leitende Angestellte, Geschäftsführer und freie Mitarbeiter gelten bei Status, Kündigung und Vertragsgestaltung Besonderheiten, die früh eingeordnet werden sollten.

Der Rechtsblog · von Rechtsanwältin Felicitas Kneip

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Telefonische und schriftliche Anfragen werden persönlich eingeordnet.