Die Kündigung ist gerade angekommen.
Notieren Sie, wann und wie Sie die Kündigung erhalten haben. Für eine Kündigungsschutzklage gilt regelmäßig eine Frist von drei Wochen ab Zugang. Lassen Sie das Schreiben sofort auch auf formelle Wirksamkeit prüfen: Eine fehlende eigenhändige Unterschrift kann die Schriftform verletzen. Davon zu unterscheiden ist die Zurückweisung nach § 174 BGB bei fehlender Originalvollmacht eines Vertreters, sofern dessen Bevollmächtigung nicht bereits bekannt gemacht wurde. Diese muss unverzüglich erfolgen. Etwa fünf Tage sind nur eine vorsichtige Orientierung, keine gesetzliche Frist; ohne besondere Umstände ist eine Zurückweisung nach mehr als einer Woche regelmäßig zu spät.
