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Betriebsverfassungsrecht

Eine betriebliche Entscheidung braucht die richtige Beteiligung.

Vielleicht soll eine personelle Maßnahme umgesetzt, eine Arbeitszeitregel geändert oder eine Betriebsvereinbarung abgeschlossen werden. Dann entscheiden Zuständigkeit, Information und Frist über das weitere Vorgehen.

Anliegen schildern
02

Beratung

Was im Einzelfall zu klären ist.

Für die Einordnung sind die geplante Maßnahme, der bisherige Ablauf sowie Beschlüsse, Schreiben und vorhandene Betriebsvereinbarungen entscheidend.

  • Eine personelle Einzelmaßnahme steht an
  • Mitbestimmungsrechte sind nicht eindeutig
  • Eine Betriebsvereinbarung soll verhandelt werden
  • Informationen werden angefordert
  • Eine Beteiligungsfrist läuft
  • Eine Einigungsstelle wird erwogen
  • Ein Beschlussverfahren zeichnet sich ab
  • Die Zusammenarbeit ist festgefahren

Kontakt zur Kanzlei

Worum geht es bei Ihnen?

Sie können die Kanzlei direkt anrufen oder Ihr Anliegen schriftlich schildern. Beide Wege führen zu einer persönlichen ersten Einschätzung.

Direkter Kontakt

Sprechen Sie mit Frau Rechtsanwältin Felicitas Kneip.

Wenn Sie Ihr Anliegen lieber persönlich besprechen möchten, erreichen Sie die Kanzlei unter der Festnetz- oder Mobilnummer. Halten Sie bei fristgebundenen Fragen das betreffende Schreiben und dessen Zugangsdatum bereit.

Telefonische und schriftliche Anfragen werden persönlich eingeordnet.