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Öffentlicher Dienst

Ihre Eingruppierung, Versetzung oder Befristung wirft Fragen auf.

Im öffentlichen Dienst greifen Arbeitsvertrag, Tarifrecht und Verwaltungsabläufe ineinander. Wenn eine Entscheidung nicht nachvollziehbar ist, werden die konkrete Maßnahme und ihre Grundlage gemeinsam geprüft.

Anliegen schildern
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Beratung

Was im Einzelfall zu klären ist.

Bringen Sie neben dem Arbeitsvertrag möglichst Tarifgrundlagen, Stellenbeschreibung, aktuelle Schreiben und den bisherigen behördlichen Schriftwechsel mit.

  • Die Eingruppierung passt nicht zur tatsächlichen Tätigkeit
  • Eine Versetzung oder Umsetzung steht bevor
  • Die Befristung soll erneut verlängert werden
  • Eine Abmahnung oder Kündigung liegt vor
  • Das Zeugnis bildet die Tätigkeit nicht ab
  • Der Personalrat wurde beteiligt
  • Tarifliche Ansprüche sind unklar
  • Eine Frist läuft bereits

Kontakt zur Kanzlei

Worum geht es bei Ihnen?

Sie können die Kanzlei direkt anrufen oder Ihr Anliegen schriftlich schildern. Beide Wege führen zu einer persönlichen ersten Einschätzung.

Direkter Kontakt

Sprechen Sie mit Frau Rechtsanwältin Felicitas Kneip.

Wenn Sie Ihr Anliegen lieber persönlich besprechen möchten, erreichen Sie die Kanzlei unter der Festnetz- oder Mobilnummer. Halten Sie bei fristgebundenen Fragen das betreffende Schreiben und dessen Zugangsdatum bereit.

Telefonische und schriftliche Anfragen werden persönlich eingeordnet.